10 Oct, 2019
Erleichterungen für die Verordnung von Cannabis als Medizin

Berlin/Mannheim, 10. Oktober 2019. Die Gesundheitspolitik reagiert auf den steigenden Bedarf an Cannabis als Medizin mit Erleichterungen für die Verordnung. Parallel dazu arbeitet der kanadische Hersteller Tilray durch eine groß angelegte Datenerhebung in der täglichen Praxis an der Verbesserung der Evidenzlage und dem Nachweis der positiven Wirkung der Therapie als Basis für eine dauerhafte Erstattung durch die Krankenkassen.
Durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) müssen Krankenkassen innerhalb von 3 Tagen nach einer stationären Therapie mit Cannabis eine Weiterverordnung genehmigen. Bei einem Dosiswechsel oder Wechsel zwischen unterschiedlichen Blüten bzw. Extrakten muss außerdem kein erneuter Antrag gestellt werden. „Das ist eine wesentliche Erleichterung für Arzt und Patient und ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung“, erklärte Prof. Dr. Dr. med. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), während des diesjährigen Schmerzkongresses in Mannheim. Am konkreten Beispiel der Tilray-Produktfamilie bedeutet dieses, dass bei einem Wechsel von dem Tilray-Vollspektrum-Cannabis-Extrakt in der Variante „THC10:CBD10“ zu „THC 25“ (oder andersherum) keine erneute Antragstellung erforderlich ist.

Prof. Nadstawek betonte außerdem: „Im Gegensatz zur landläufigen Meinung müssen Patienten nicht austherapiert sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben – hier besteht noch Aufklärungsbedarf.“ Tatsächlich obliegt die Therapiehoheit immer dem behandelnden Arzt. So ist auf der Seite des deutschen Bundestages nachzulesen, dass Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen.
Einzigartige Beobachtungsstudie zur Therapie mit Vollspektrum-Cannabis-Extrakten soll Evidenzlücke schließen
Eine Herausforderung im Rahmen der Cannabistherapie ist nach wie vor die lückenhafte Datenlage in den unterschiedlichen Patientenkollektiven. Tilray hat dieses Problem erkannt und engagiert sich daher weltweit bei der Erforschung therapeutischer Potentiale und Risiken von Arzneimitteln aus Cannabis. Dabei unterstützt Tilray mehr als ein Dutzend klinische Studien für eine ganze Reihe von Indikationen und Beschwerden an internationalen Krankenhäusern und Universitäten. In Deutschland hat Tilray in Zusammenarbeit mit der Deutschen Schmerzliga e.V. die Tilray-Beobachtungsstudie für Schmerz („TIBS“) ins Leben gerufen, die über den Zeitraum eines Jahres erstmalig "Real-World"-Daten von 1000 Schmerzpatienten erhebt, die mit Tilray-Vollspektrum-Cannabis-Extrakten therapiert werden. Weitere Information zu Durchführung und Teilnahme erteilt das Tilray-Kompetenzzentrum unter der kostenfreien Nummer: 0800 400 3 100 (E-Mail: info@tilray.de).
Breite Produktpalette sichert optimale Therapie des jeweiligen Krankheitsbildes
Die große Nachfrage hinsichtlich Daten zur Therapie mit Cannabisprodukten lässt sich durch die Vielzahl der unterschiedlichen therapeutischen Effekte und damit Einsatzgebiete der Cannabinoide THC und CBD erklären. Einen Vorteil bietet in diesem Zusammenhang eine breite Produktpalette: „Besonders ältere, multimorbide Patienten oder Patientengruppen mit einer ausgeprägten depressiven Komponente, haben offensichtlich einen größeren Benefit von Cannabispräparaten mit einem ausgewogenen Verhältnis von THC zu CBD bei insgesamt erheblich weniger Nebenwirkungen. Das Gleiche ist bei Patienten mit einer starken insbesondere spastischen muskulären Beteiligung, wie z.B. bei Multipler Sklerose zu beobachten. Tumorpatienten dagegen profitieren von einer Cannabis-basierten Therapie mit reinem THC oder überwiegenden THC Komponente“, erklärte Angelika Hilker, Fachärztin für Anästhesiologie/Allgemeinmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Akupunktur und Naturheilverfahren, Schmerzambulanz Neveling, Klinik Blankenstein in Hattingen. Vorteilhaft für die Cannabis-basierte Therapie sind Vollspektrum-Extrakte „Verglichen mit Blüten müssen Extrakte nicht inhaliert werden und die Anflutgeschwindigkeit sowie die Wirkspiegel sind deutlich niedriger. Dies macht sich auch in einer geringen Nebenwirkungsrate bemerkbar,“ sagte Dr. med. Marc Seibolt, Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Schmerztherapie, Notfallmedizin und Suchtmedizinische Grundversorgung, Algesiologikum München.
Neben den häufig eingesetzte Vollspektrum-Cannabisextrakten werden für bestimmte Patientengruppen auch Blüten benötigt: „Blüten haben durchaus ihre Berechtigung. Einige Patienten in einer beispielsweise palliativen Situation sind mit ihnen wirklich gut eingestellt, teilweise auch in der Kombination mit Extrakten,“ so Dr. Seibolt. Daneben gibt es auch noch Darreichungen, die zukünftig vielleicht weitere therapeutische Felder erschließen. „Derzeit haben wir noch keine Extrakte mit einem hohen CBD- und einem niedrigen THC-Gehalt, die wir uns aufgrund der Wirkweise des CBDs aber beispielsweise für die Behandlung von chronisch-entzündlichen Erkrankungen wünschen würden“, ergänzte der Schmerzmediziner.
Jüngste Empfehlungen und Fallberichte geben bereits heute Ausblick auf zukünftigen Stellenwert in der Schmerzmedizin
Grundsätzlich ist die Indikation Schmerz durch Therapieempfehlungen bereits gut erfasst.1,2„Wichtige Behandlungsempfehlungen zielen auf das Symptom Schmerz. Eine gute Übersicht gibt die Europäische Schmerzorganisation EFIC in einer aktuellen Empfehlung von Häusler et al. von 2018. Hier werden medizinische Cannabinoide als Behandlungsoption bei chronisch neuropathischen Schmerzen empfohlen“, so Prof. Dr. med. Roman Rolke, Facharzt für Neurologie und Palliativmedizin, Uniklinik RWTH Aachen.
Aktuell beruht das therapeutische Vorgehen darüber hinaus häufig auf Erfahrungswerten, dem Austausch mit Kollegen und Fallberichten. Dr. Seibolt berichtet während des von Tilray organisierten DGSS-Symposiums „Update medizinisches Cannabis – Von Consensus Statements zu Erfahrungen in der Praxis“ am Donnerstag, den 10. Oktober in Mannheim beispielsweise von einem besonders beeindruckenden Fall einer Patientin, die vor Beginn der Cannabinoid-Therapie über Jahre hochdosierte Opioide intravenös einsetzen musste.
Über Tilray®
Tilray ist eines der weltweit führenden Unternehmen bei der Erforschung, Herstellung und dem Vertrieb von medizinischem Cannabis und Cannabinoiden. Derzeit werden zehntausende Patienten in zwölf Ländern auf fünf Kontinenten versorgt. Tilray war das erste Unternehmen, das Patienten in Deutschland GMP-zertifizierte Cannabis-Extrakte anbieten konnte. Als pharmazeutischer Unternehmer stellt Tilray Cannabis-Extrakte und -blüten zum medizinischen Gebrauch standardisierter, pharmazeutischer Qualität her. In Deutschland werden die Produkte zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln in der Apotheke vertrieben. Alle Tilray-Produkte werden mehrfach unabhängig auf ihre Identität und Reinheit geprüft und erfüllen vollumfänglich die qualitativen und regulatorischen Anforderungen des AMG und BtmG.
Weitere Informationen unter tilraymedical.de.
Quellennachweise:
1: Eur J Pain. 2018 Oct;22(9):1547-1564.
2: DGS-Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“, 2018
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